Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 11.04.2016 in Hamburg, auf der BAB 1, bei km 147,4,vor Tunnel Moorfleet OT 611. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 113 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular : Anhörung im Bußgeldverfahren

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