Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 59, FR Dortmund, km 12,288 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 135 km/h mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Zeugenfragebogen

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