Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bielefeld, B 66n, nach Tunnel FR stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung 95 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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