Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Schleußinger Weg, i. H. Stieglitzstraße mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.8, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Leipzig übersandt.

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