Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Remseck am Neckar, L 1140, Höhe km 1,45, Lützelhalde, Rtg. Remseck die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Remseck am Neckar übersandte Vordruck Anhörung
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