Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, auf der A 8 West, Ri. München, im Abschnitt 540, bei km 1,884. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 99 km/h. Bußgeld: 120,00 €, 1 Punkt
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid
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