Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, km 43.04 FR Niederlehne mit 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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