Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hofheim-Wallau, auf der A 66 , bei km 20,473, Fahrtrichtung Frankfurt am Main wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 44 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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