Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 21.05.2016 in Lohmar, auf der A 3, bei km 15,950, Richtungsfahrbahn Oberhausen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed 168 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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