Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 75053, Gondelsheim, Bruchsaler Str., in Höhe Spielplatz, FR B 35 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Traffistar S 350

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von übersandt.

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