Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, Lastspur überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 62 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 142 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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