Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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