Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung 73272, Neidlingen, Weilheimer Str. OA . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto 90 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Esslingen übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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