Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 130 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 70 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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