Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Ludwigshafen/RH, auf der A 650, in Höhe km 1,3, FR Bad Dürkheim um 71 km/h, bei zulässigen 90 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic,PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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