Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 20, Abfahrt Neubrandenburg Ost, Abs. 700, km 262, Ri. Stralsund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 172 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 72 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle LK Mecklenburgische Seenplatte übersandt.

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