Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta-Westfalica, BAB 2, km 285,800, FR Dortmund mit 83 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 203 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von übersandt.

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