Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wichelnförth, auf der B 4, im Abschnitt 440, Station 1804, Fahrtrichtung Gifhorn um 29 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Anhörung im Bußgeldverfahren übersandt. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschwindigkeit, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn
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