Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur Tunnelanfang mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 dokumentierte mit Foto 78 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf

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