Der erforderliche Abstand wurde in Hohenbrunn, auf der A 99, Richtung AK Süd (A 8), Abschnitt 520, bei km 1,535 bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h statt des nötigen Abstandes von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld

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