Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reichertsheim, auf der B 12, Abschnitt 940, km 2,050, Ri. Mühldorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlassen.

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