Bei einer Geschwindigkeitsmessung  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart mit 117 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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