Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 26.12..2015 in Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A 7, km 59,485, in Richtung Süden um 52 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe leitete Bußgeldverfahren ein.

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