Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit ESO ES3.0, stat. Messanlage 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Northeim übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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