Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Salzuflen, auf der 712n – Ostwestfalenstraße, FR Bielefeld bei der Auffahrt A 2, Ostwestfalen-Lippe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Traffpax Traffiphot S (3) mit Smart-Camera IV, Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Anhörung

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