Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Buseck, auf der BAB 480, Wettenberg – Reiskirchen, in Höhe km 96,774. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörung wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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