In der Gemarkung Laubach, auf der BAB 7, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren: TRAFFIPAX TraffStar S 330 mit Foto 91 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörungsbogen

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