Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Groß Grönau, auf der BAB 20, in Höhe km 23,090, in Richtung Bad Segeberg um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 121 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg übersandte Anhörung

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