Am 03.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 24, Richtung  Berlin, km 113,348 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 , § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim

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