Der erforderliche Abstand wurde in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, München, Ab. 1040, bei km 7,988 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h statt des nötigen Sicherheitsabstandes von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 30,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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