Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, Höhe km 48,050, in der Gem. Neustadt, FR Köln, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 138 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandt.

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