Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, bei km 51,9, zw. Potsdam und Frankfurt Oder mit 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 135 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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