Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 0,65, in Fahrtrichtung Hamburg mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 128 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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