Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, in Höhe km 21,0, Richtung Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 45 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 165 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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