Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 13.03.2016 in Köln, auf der BAB 03, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Overhausen, um 50 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: TraffiStar TS330-Stationär-BAB, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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