Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Drennhausen, auf der L 217, Drennhäuser Straße, Richtung Drage um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Traffipax stationär ergab 65 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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