Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Horst, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 7, in Höhe km 18,4, Richtung Hannover um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
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