Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 14, Höhe km 93.02, Dresden – Magdeburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 96 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h und wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € geahndet. Beweismittel: Frontfoto, Messung mit ESO ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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