Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Arnsberg-Oelinghauser Heide, FR Neheim um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis übersandte Vordruck Anhörung

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