Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 27, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 136 km/h mit PoliScan FM 1 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung
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