Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Castrop-Rauxel, A 42, km 53,899, RF Dortmund mit 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: VKS-Messung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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