Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dortmund, BAB 45, FR Oberhausen / Hannover, km 9,35. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 126 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Vordruck Anhörung

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