Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dortmund, Südwall 5-9 um 20 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät: Poliscan Speed stationär mit Foto 50 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Vordruck Anhörung

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