Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gladbeck, B 224, km 2,550, FR Essen mit 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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