In der Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB A 6, in Höhe km 618,03, in Fahrtrichtung Saarbrücken wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät ES3.0 65 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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