Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, Bereich BAB, L 124, Hauptfahrbahn, km 1,310, FR Deutz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 wurden 85 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung

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