Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rosengarten, auf der Bundesautobahn A 1, von der A 261, Richtungsfahrbahn HB die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 102 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung

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