Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Werl, BAB 445, FR Hamm, km 1,250 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 102 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Soest übersandte Vordruck Anhörung

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