Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Bremen, A 281, FR BAB 1 Bremen festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h. Die mit Messung mit PoliScan FM 1 mit Frontfoto dokumentierte Übertretung betrug 19 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung

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