Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erfurt, Blumenstraße, in Höhe 20, Fahrtrichtung stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 54 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

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